Über die Ausbildung

Biografien sind vielfältig. Für alle, die im Laufe ihres Lebens eine neue berufliche Perspektive suchen oder nach dem Abitur einen anspruchsvollen Beruf ohne Studium anstreben, bietet die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) die Möglichkeit, diesen Wunsch zu verwirklichen.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten. Nach Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" / "Staatlich anerkannter Erzieher" erworben.

So läuft die praxisintegrierte Ausbildung ab

  • Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung
  • Schulvertrag mit der betreuenden Fachschule
  • Die Ausbildung wird vergütet
  • Tariflicher Urlaubsanspruch (keine Schulferien)
  • Organisation bei uns: Theorie- und Praxisblöcke
  • Die Gesamtverantwortung trägt die Fachschule
  • Enge Kooperation von Fachschule und Praxiseinrichtung (Vertrag)
  • Erfahrungen in anderen Arbeitsfeldern bzw. mit anderen Altersgruppen (z.B. Krippe, Hort, Heim) durch Fremdpraktika (6-12 Wochen)
  • Die Praxisphasen werden in der Schule vor- und nachbereitet und in der Praxis fachlich angeleitet

Das ist gut zu wissen

In der Regel steigen Sie mit Abitur, Fachhochschulreife oder einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung in die praxisintegrierte Ausbildung ein.

Ein bestehender Ausbildungsvertrag mit einem mit der Fachschule kooperierenden Träger, der im Vorfeld für das darauffolgende Schuljahr einen Schulplatz reserviert hat, ist Grundvoraussetzung für diesen Ausbildungsweg. Alternative Zugangsvoraussetzungen sind:

Einem Realschulabschluss oder der Fachschulreife oder dem Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder dem Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und

  • der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach "Pädagogik und Psychologie" belegt wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als mit einer Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagesmutter mit mehreren Kindern und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung; wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde,

sowie der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Trägers einer Tageseinrichtung für Kinder und dem Bewerber über die praktische Ausbildung.

Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveaustufe B2 oder höher) nachzuweisen.

Hierkönnen Sie die Aufnahmevoraussetzungen nachlesen.

DIe Vergütung während der Ausbildung beträgt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1 190,60 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 1 252,07 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 1 353,38 €

Aktuelle Zahlen über die Ausbildungsvergütung sowie weitere Informationen über das ErzieherInnengehalt sind auf der Homepage des Ministeriums für Kultus Jugend und Sport zu finden: https://erzieher-in-bw.de/mehr-bekommen/

Wir verlangen keine Schulgebühren, allerdings erheben wir eine einmalige Kostenpauschale (für Verwaltung und Materialien der Unterrichtsfächer, vor allem Kopien der Fachlehrer für den Unterricht, teilweise Materialien für Werken/Kunst) von derzeit

  • 190,- Euro pro Jahr; fällig bei Vertragsunterzeichnung und dann jeweils zum Schuljahresanfang im September


Dazu kommen noch Kosten für

  • Fachbücher (ca. 250 €, es besteht keine Lehrmittelfreiheit),
  • Studienfahrten (ca. 300 €)


Stand: Oktober 2021, alle Angaben ohne Gewähr