Über die Ausbildung

Mit einem mittleren Bildungsabschluss dauert die Ausbildung insgesamt vier Jahre. Sie gliedert sich in das einjährige Berufskolleg, die zweijährige Fachschule und das abschließende einjährige Berufspraktikum.

Nach Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ / „Staatlich anerkannte Erzieherin“ erworben.

So läuft die Ausbildung ab

Ziel und Status der Ausbildung

Im Berufskolleg lernen Sie das Berufsbild der Erzieherin / des Erziehers kennen. Sie sind über 1/3 des Schuljahres in der Praxis und können sich erste berufsbezogene Kompetenzen aneignen.

Das Berufskolleg für Sozialpädagogik bereitet auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vor. Es vermittelt fachliche Grundlagen für den Beruf einer Erzieherin oder eines Erziehers und fördert die Entwicklung der Handlungskompetenz und der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler. Das 1BKSP ist eine Vollzeitschule, für die die allgemeine Ferienregelung (BW) gilt.


Unterrichts- und Praxiszeiten

Regelwoche: 2 Tage Praxis - 3 Tage Schule An unserer Schule sind Sie normalerweise montags und dienstags in einer Kindertageseinrichtung und mittwochs, donnerstags und freitags in der Schule. Die genaue Zeiteinteilung der Unterrichts- und Praxisblöcke wird mit Ihnen in der ersten Schulwoche besprochen.

Wie finde ich eine Praxisstelle für´s Berufskolleg?

Die Praxisstelle wird von der Bewerberin / dem Bewerber für das Berufskolleg nach Vertragsabschliuss selbst ausgesucht und von der Schule normalerweise anerkannt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Tageseinrichtung für Kinder (3 – 6 Jahre, auch 2 – 6 Jahre)
  • Maximale Entfernung von 25 Fahrkilometern von Karlsruhe-Nordweststadt
  • Anleitung durch eine Erzieherin mit in der Regel mindestens 2jähriger Berufserfahrung nach dem Anerkennungsjahr


In unterschiedlichen Handlungs- und Lernfeldern werden die Grundlagen aus dem Berufskolleg weitergeführt und vertieft.

Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern dient der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Dies schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers während der praktischen Ausbildung mit ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.

An unserer Schule absolvieren Sie die praktische Ausbildung in sogenannten Praxisblöcken.

Im 1. Jahr (Unterkurs) sind dies 2 mal 2 Wochen in einer Kindertagesstätte und zum Ende des Unterkurses ein sogenanntes Orientierungspraktikum von 4 Wochen. Hier haben Sie die Möglichkeit in ein anderes Arbeitsfeld (Krippe, Kita, Hort, Heim, Freizeitpädagogik) „hineinzuschnuppern".

Im Oberkurs sind 2 mal 3 Wochen für die Praxis vorgesehen. Hier können Sie ein Arbeitsfeld Ihrer Wahl vertiefen. Begleitend werden entsprechende Wahlpflichtfächer zum Kindertagesstättenbereich, Hort oder Heim angeboten.

Die schulische Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.


An die Fachschulausbildung schließt sich ein durch die Schule begleitetes einjähriges Berufspraktikum an, in dem Sie zunehmend selbstständig arbeiten.

Sie suchen sich eine Einrichtung im Umkreis von 50 km zur Fachschule Bethlehem. Sie können ein Arbeitsfeld der Erzieherin/ des Erziehers frei wählen. Die Stelle muss von der Schule genehmigt werden. Mit der Einrichtung schließen Sie einen Arbeitsvertrag ab und Sie bekommen in diesem letzten Ausbildungsjahr ein Gehalt.

Eine Lehrkraft begleitet Sie durch dieses letzte Ausbildungsjahr. Während des Berufspraktikums werden Sie zweimal durch diese Lehrkraft in der Einrichtung besucht. Die Besuche erfolgen in Absprache mit Schule, PraktikantIn und Einrichtung.

Zu Beginn des Berufspraktikum werden Studientage zu unterschiedlichsten Themen ausgeschrieben. Sie können dann je nach Interesse und Arbeitsfeld Ihre Studientage wählen. Der Besuch der vereinbarten Studientage ist Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium.

Das Berufspraktikum endet mit dem Kolloquium, sozusagen der letzten Abschlussprüfung der Ausbildung. Mit dem Bestehen des Kolloquiums am Ende dieses Jahres erwerben sie die staatliche Anerkennung.


Das ist gut zu wissen

Aufnahmevoraussetzung für den Besuch des Berufskollegs ist die Mittlere Reife bzw. ein gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss. Unsere Fachschule führt Aufnahmegespräche für das Brufskolleg bzw. den Quereinstieg in die Fachschule durch.

  • Mittlerer Bildungsabschluss, (z. B. Fachschulreife, Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die 11. Klasse des G 9) sowie
  • Eine genehmigte Praxisstelle in einer Kindertageseinrichtung (zu Ausbildungsbeginn).


Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch direkt mit der zweijährigen Fachschule starten. Für diesen sog. Quereinstieg benötigen Sie:

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oderdie Fachhochschulreife und jeweils eine praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung von mindestens 6 Wochen Dauer

oder

  • einen mittleren Bildungsabschluss und eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (beispielsweise Kinderpflegerin)
  • Weitere Zugangsvoraussetzungen sind mit der Fachschule direkt abzuklären.

Bitte beachten Sie, dass wir pro Jahr nur zwischen 1 und 5 Plätze für Quereinsteiger zur Verfügung haben.


Durch Zusatzunterricht im Fach Mathematik und Zusatzprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik kann in Verbindung mit dem beruflichen Abschluss die Allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.

  • Der Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium.
  • Ihr Klassenlehrer wird Sie zu Beginn des Berufskollegs über die Formalitäten informieren.
  • In der PIA-Ausbildung bieten wir aus organisatorischen Gründen derzeit nicht die Möglichkeit an, die FH-Reife zu erlangen.


Wir verlangen keine Schulgebühren, allerdings erheben wir eine einmalige Kostenpauschale (für Verwaltung und Materialien der Unterrichtsfächer, vor allem Kopien der Fachlehrer für den Unterricht, teilweise Materialien für Werken/Kunst) von derzeit

  • 190,- Euro für das einjährige Berufskolleg; fällig bei Vertragsunterzeichnung
  • 190,- Euro pro Jahr für die zweijährige Fachschule; fällig zum Schuljahresanfang im September
  • 210,- Euro für das Berufspraktikum; fällig zum Beginn des Berufspraktikums


Dazu kommen noch Kosten für

  • Fachbücher (ca. 250 €, es besteht keine Lehrmittelfreiheit),
  • Studienfahrten (ca. 300 €)
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (ca. 15 €).
  • (nur für Quereinsteiger in die Fachschule: Kosten für die Erstbelehrung über das Infektionsschutzgesetz für Sozialpädagogische Berufe (diese erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, dieses legt auch die Kosten fest).


Schüler, die die Fachhochschulreifeprüfung erlangen wollen
sollten zusätzlich rechnen mit

  • ca. 50 € für Fachbücher und Taschenrechner


Stand: Oktober 2020, alle Angaben ohne Gewähr

Während der zweijährigen Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP) können Sie im Rahmen der Ausbildung mit Berufspraktikum (UK, OK) das Aufstiegs-BAföG beantragen.

  • Das Aufstiegs-BAföG kann jeder beantragen, es ist elternunabhängig.
  • Die Schülerinnen und Schüler bekommen monatlich 783,00 Euro.
  • Das Aufstiegs-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen zum Ausdrucken oder online Ausfüllen finden Sie hier.

Die Info-Hotline vom Amt für Ausbildungsförderung ist Montag – Freitag von 8 – 20 Uhr für Sie da unter: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei).

www.aufstiegs-bafoeg.de