Für die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher mit Berufspraktikum benötigen Sie mindestens einen mittleren Bildungsabschluss. Die Ausbildung dauert dann vier Jahre und gliedert sich in das Einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (1 BKSP), die Fachschule für Sozialpädagogik - Zweijähriges Berufskolleg (2BKSP) und das abschließende einjährige Berufspraktikum (BP). Mit einem höheren Bildungsabschluss können Sie unter Umständen direkt in die Fachschule einsteigen. Alle weiteren Informationen haben wir weiter unten für Sie aufgeführt.
Aufnahmevoraussetzung für den Besuch des Berufskollegs ist die Mittlere Reife bzw. ein gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss.
Ein mittlerer Bildungsabschluss ist z.B.:
Außerdem benötigen Sie einen Praktikumsplatz in einer Einrichtung, die Kinder im Alter von 2 bis 6 oder 3 bis 6 Jahren betreut. Dort leisten Sie während des einjährigen Berufskollegs an zwei Tagen pro Woche den pratkischen Teil Ihrer Aubildung ab.
Für AbiturientInnen kann das Berufskolleg entfallen. Sie können sich als sog. Quereinsteiger/innen für die Fachschule bewerben. Notwendig ist dafür allerdings der Nachweis eines 6-wöchigen Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung vor Antritt der Ausbildung. Bitte beachten Sie, dass wir pro Jahr nur zwischen 1 und 5 Plätze für Quereinsteiger zur Verfügung haben.
Grundsätzlich gilt: Wir wollen uns ein möglichst umfangreiches Bild von Ihnen machen. Bitte achten Sie daher auf die Vollständigkeit Ihrer aussagekräftigen Unterlagen.
Gerne können Sie sich sofort nach den Sommerferien für das darauf folgende Schuljahr bewerben.
Zur Bewerbung benötigen wir von Ihnen:
Sollten Sie noch keinen Nachweis über einen Praktikumsplatz haben, können wir Ihnen einen Schulplatz zusagen. Einen Schulvertrag erhalten Sie erst, wenn Sie eine genehmigte Praxisstelle nachweisen können.
Den frankierten Rückumschlag benötigen wir, um Ihnen den Schulvertrag und gegebenenfalls Ihre Bewerbungsunterlagen zusenden zu können.
Bewerbungsunterlagen per Mail bitte ausschließlich an .
Gerne können Sie sich sofort nach den Sommerferien für das darauf folgende Schuljahr bewerben.
Wir nehmen Bewerbungen bis zum 30. Juni des jeweils laufenden Jahres entgegen.
BewerberInnen ohne deutschen Schulabschluss benötigen den Nachweis des Regierungspräsidiums, dass der jeweilige Schulabschluss dem mittleren Bildungsabschluss entspricht. Nähere Informationen dazu sind auf den Seiten des Regierungspräsidium Stuttgart zu finden ("Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse").
Zudem ist der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse für das Arbeitsfeld nötig (wir erwarten Referenzniveau B2 oder besser).